Fahrzeugaufbereitung - Reparaturlackierungen - Dellenentfernung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen, Smart-Repair sowie Dellenentfernung von / an Kraftfahrzeugen aller Art. Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrzeugaufarbeitung erbracht.

2) Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge / Terminarbeiten müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Aufarbeitungsfirma.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der durchzuführenden Arbeiten eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

3) Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) getroffene Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.

4) Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie diese auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich / handschriftlich vermerkt werden.
c) Alle angegebenen Preise sind netto zuzüglich der zur Zeit gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
d) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb der Aufarbeitungsfirma, wenn nicht anders vereinbart. Bei Abnahmeverzug kann die Aufarbeitungsfirma die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr in Rechnung stellen. Der Auftragsgegenstand kann nach ermessen der Aufarbeitungsfirma auch anderweitig aufbewahrt werden. Entstandene Kosten und / oder daraus entstehende Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
e) Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt sofort bei Abholung des Auftragsgegenstandes in Barzahlung. Eine transparente Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gehört zu jedem erteilten Auftrag. Es wird kein anderes Zahlungsmittel akzeptiert. Ausnahmefall ist die Rechnungslegung bei Autohäusern.

5) Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit gelten gemacht werden. Nicht Tage oder Wochen später.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufarbeitung durch die Aufarbeitungsfirma liegt.
c) Im Fall einer berechtigten Reklamation, haben wir die Möglichkeit einer (bis zu drei maligen) Nachbesserung. Oder aber der Rückvergütung des Rechnungsbetrages. Wir kommen nicht für Urlaubsansprüche, Transport von Zweitfirmen,
Bus, Bahn, Taxi, Mietwagen und / oder anderen Kosten auf.

6) Haftung Garantie Gewährleistung
a) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Aufarbeitungsgegenstand verursacht werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufarbeitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufarbeitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, werden nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Aufarbeitungsfirma machen dem Auftraggeber vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, welche der Auftraggeber schriftlich zu bestätigen hat.
c) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeug schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln läßt. Über diesen Umstand wird der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung sowie einwandfreier Ölabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Aufarbeitungsfirma keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Auftraggeber jegliche einwandfreie Abdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug. Der Auftraggeber ist voll verantwortlich für die Verkehrstüchtigkeit seines KFZ, z.B. bei tiefergelegten Fahrwerken, Funktionsfähigkeit der Feststellbremse … etc.
e) Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.) als auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung und jeglicher Garantie ausgeschlossen. Nach einer von uns durchgeführten Lackierung darf die reparierte Stelle 24 Stunden
nicht gewaschen werden, weder von Hand noch in Waschanlagen sowie mit Hochdruck- und Dampfreinigern. Alle von uns verwendeten Lacke sind lufttrocknend und werden nicht eingebrannt.

Fahrzeugaufbereitung - Reparaturlackierungen - Dellenentfernung
Wir übernehmen keine Garantie bei fehlerhaftem Gebrauch von Hochdruck- und Dampfreinigern, sowie in Bürstenwaschanlagen und im / mit Gebrauch von Löse- und scharfen Reinigungsmitteln. Keine Garantie bei auftretenden Schäden, welche an vorher durch Dritte Personen erbrachten, nachlackierten und / oder angespachtelten Karosserie- und Anbauteilenteilen insbesondere Baumarkt- und Auktionshaus Tuningartikeln auftreten.
f) Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben werden. Dies ist zeitlich unabhängig. Durch technische Umstände können geringe Farbabweichungen in Ton oder Helligkeiten bei lackierarbeiten auftreten. Durch Umwelteinflüsse und Herstellerverfahren können Farbabweichungen geringfügig nicht ausgeschlossen werden.
g) Für folgende Sachverhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen:
Für lose Gegenstände, sowie persönliche Gegenstände im Fahrzeug. Lackschäden, welche aus bereits vor der Reparatur vorhandenen Haarrissen in Dellen oder anderen Anbauteilen resultieren. Wir haften nicht bei Beschädigungen an Material sowie Lackierung von unsachgemäss angebauten Zusatzteilen und / oder nicht serienmässigen Anbauteilen wie z.B. Front- und Heckspoiler, Dachboxen, Kotflügelverbreiterungen, Musikanlagen, Spielekonsolen, Navigationsgeräten, Telefon- und Freisprecheinrichtungen, Flachbildschirmen, Beleuchtungseinrichtungen, Rückfahrkamera, Einparkhilfen, Spiegel, Lackschutzfolien auf lackiertem Kunststoff …etc.

7) Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Auftragsgegenstand des Auftraggebers aufgenommen werden kann, sind verschiedene Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen eine Auftragsbestätigung sowie eine spezielle Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Aufarbeitungsfirma.
b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare, bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit und akzeptiert die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

8) Preise / Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges vor Beginn der Reinigung / Pflege. Wir wissen nicht was für ein Auto Sie fahren. PKW, Mini-Van, Geländewagen oder Grossraumlimousiene. Fahren Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen, evtl einen Young- oder Oldtimer. Haben Sie ein Raucher-, Hunde-, oder Baustellenfahrzeug. Ist Ihr Fahrzeug das Letzte mal vor … Jahren, oder vor 10 Monaten gereinigt worden. Ist der Lack rauh wie Schleifpapier, oder glatt wie eine Spiegelfläche. Die angegebenen Preise sind also lediglich eine Orientierung und beziehen sich auf normalverschmutzte PKW. Bei der Besichtigung Ihres Fahrzeuges besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Arbeiten und Sie erhalten von uns einen genauen Kostenvoranschlag. Somit gibt es keine Überraschung. Sollten Karosserieeile an Ihrem Fahrzeug lackiert werden müssen erhalten Sie für diese Lackierung von uns auch einen Kostenvoranschlag.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen, wie Printmedien oder im WWW, der Aufarbeitungsfirma dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung schriftlich / handschriftlich vermerkt.
Mündliche Vereinbarungen, auch nachträglich getroffen, sind nicht Bestandteil des Auftrages.
d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten für die Dauer von sechs Monaten. Pauschalpreisregelungen können ohne Angaben von Gründen von einer der beiden Parteien aufgekündigt werden.
e) Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

9) Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, welche von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen / handschriftlich hinzuzufügen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Aufarbeitungsfirma.

Sauber ? Oder sauber und gepflegt ?!
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