Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen,
Smart-Repair sowie Dellenentfernung von / an Kraftfahrzeugen aller Art.
Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Fahrzeugaufarbeitung erbracht.
2) Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis
beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge / Terminarbeiten müssen vom Kunden als solche
deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach
der Auftragslage der Aufarbeitungsfirma.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden
im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon
hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der durchzuführenden Arbeiten
eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
3) Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) getroffene Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu
dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erfüllungsdatum
dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt
wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine
Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
4) Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie
diese auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung
möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich
/ handschriftlich vermerkt werden.
c) Alle angegebenen Preise sind netto zuzüglich der zur Zeit gesetzlich
geltenden Umsatzsteuer.
d) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt
im Betrieb der Aufarbeitungsfirma, wenn nicht anders vereinbart. Bei Abnahmeverzug
kann die Aufarbeitungsfirma die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
in Rechnung stellen. Der Auftragsgegenstand kann nach ermessen der Aufarbeitungsfirma
auch anderweitig aufbewahrt werden. Entstandene Kosten und / oder daraus
entstehende Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
e) Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt sofort bei Abholung
des Auftragsgegenstandes in Barzahlung. Eine transparente Rechnung mit
ausgewiesener Umsatzsteuer gehört zu jedem erteilten Auftrag. Es
wird kein anderes Zahlungsmittel akzeptiert. Ausnahmefall ist die Rechnungslegung
bei Autohäusern.
5) Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit gelten
gemacht werden. Nicht Tage oder Wochen später.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig
bei der Fahrzeugaufarbeitung durch die Aufarbeitungsfirma liegt.
c) Im Fall einer berechtigten Reklamation, haben wir die Möglichkeit
einer (bis zu drei maligen) Nachbesserung. Oder aber der Rückvergütung
des Rechnungsbetrages. Wir kommen nicht für Urlaubsansprüche,
Transport von Zweitfirmen,
Bus, Bahn, Taxi, Mietwagen und / oder anderen Kosten auf.
6) Haftung Garantie Gewährleistung
a) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt die volle Haftung für Schäden,
die durch ihre Arbeit am Aufarbeitungsgegenstand verursacht werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufarbeitung
an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufarbeitung
an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, werden nicht übernommen.
Die Mitarbeiter der Aufarbeitungsfirma machen dem Auftraggeber vor Beginn
ihrer Arbeit auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, welche der
Auftraggeber schriftlich zu bestätigen hat.
c) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt keine Garantie für den Erfolg
der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand
des Kraftfahrzeug schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln läßt.
Über diesen Umstand wird der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten
unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung sowie einwandfreier Ölabdichtung durchgeführt,
bei Ausfällen übernimmt die Aufarbeitungsfirma keine Haftung.
Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt
der Auftraggeber jegliche einwandfreie Abdichtung im Motorraum an seinem
Kraftfahrzeug. Der Auftraggeber ist voll verantwortlich für die Verkehrstüchtigkeit
seines KFZ, z.B. bei tiefergelegten Fahrwerken, Funktionsfähigkeit
der Feststellbremse
etc.
e) Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.) als
auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung und jeglicher
Garantie ausgeschlossen. Nach einer von uns durchgeführten Lackierung
darf die reparierte Stelle 24 Stunden
nicht gewaschen werden, weder von Hand noch in Waschanlagen sowie mit
Hochdruck- und Dampfreinigern. Alle von uns verwendeten Lacke sind lufttrocknend
und werden nicht eingebrannt.
Fahrzeugaufbereitung - Reparaturlackierungen - Dellenentfernung
Wir übernehmen keine Garantie bei fehlerhaftem Gebrauch von Hochdruck-
und Dampfreinigern, sowie in Bürstenwaschanlagen und im / mit Gebrauch
von Löse- und scharfen Reinigungsmitteln. Keine Garantie bei auftretenden
Schäden, welche an vorher durch Dritte Personen erbrachten, nachlackierten
und / oder angespachtelten Karosserie- und Anbauteilenteilen insbesondere
Baumarkt- und Auktionshaus Tuningartikeln auftreten.
f) Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben
werden. Dies ist zeitlich unabhängig. Durch technische Umstände
können geringe Farbabweichungen in Ton oder Helligkeiten bei lackierarbeiten
auftreten. Durch Umwelteinflüsse und Herstellerverfahren können
Farbabweichungen geringfügig nicht ausgeschlossen werden.
g) Für folgende Sachverhalte wird ausdrücklich keine Haftung
übernommen:
Für lose Gegenstände, sowie persönliche Gegenstände
im Fahrzeug. Lackschäden, welche aus bereits vor der Reparatur vorhandenen
Haarrissen in Dellen oder anderen Anbauteilen resultieren. Wir haften
nicht bei Beschädigungen an Material sowie Lackierung von unsachgemäss
angebauten Zusatzteilen und / oder nicht serienmässigen Anbauteilen
wie z.B. Front- und Heckspoiler, Dachboxen, Kotflügelverbreiterungen,
Musikanlagen, Spielekonsolen, Navigationsgeräten, Telefon- und Freisprecheinrichtungen,
Flachbildschirmen, Beleuchtungseinrichtungen, Rückfahrkamera, Einparkhilfen,
Spiegel, Lackschutzfolien auf lackiertem Kunststoff
etc.
7) Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Auftragsgegenstand des Auftraggebers aufgenommen
werden kann, sind verschiedene Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen
zählen eine Auftragsbestätigung sowie eine spezielle Schadensanzeige.
Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Aufarbeitungsfirma.
b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare, bestätigt der Auftraggeber
ihre Richtigkeit und akzeptiert die hier aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten
außerordentlichen Vereinbarungen.
8) Preise / Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges
vor Beginn der Reinigung / Pflege. Wir wissen nicht was für ein Auto
Sie fahren. PKW, Mini-Van, Geländewagen oder Grossraumlimousiene.
Fahren Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen, evtl einen Young-
oder Oldtimer. Haben Sie ein Raucher-, Hunde-, oder Baustellenfahrzeug.
Ist Ihr Fahrzeug das Letzte mal vor
Jahren, oder vor 10 Monaten
gereinigt worden. Ist der Lack rauh wie Schleifpapier, oder glatt wie
eine Spiegelfläche. Die angegebenen Preise sind also lediglich eine
Orientierung und beziehen sich auf normalverschmutzte PKW. Bei der Besichtigung
Ihres Fahrzeuges besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Arbeiten
und Sie erhalten von uns einen genauen Kostenvoranschlag. Somit gibt es
keine Überraschung. Sollten Karosserieeile an Ihrem Fahrzeug lackiert
werden müssen erhalten Sie für diese Lackierung von uns auch
einen Kostenvoranschlag.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen, wie Printmedien oder im WWW,
der Aufarbeitungsfirma dienen lediglich zur Orientierung und können
je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar
vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung
schriftlich / handschriftlich vermerkt.
Mündliche Vereinbarungen, auch nachträglich getroffen, sind
nicht Bestandteil des Auftrages.
d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie
gelten für die Dauer von sechs Monaten. Pauschalpreisregelungen können
ohne Angaben von Gründen von einer der beiden Parteien aufgekündigt
werden.
e) Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf
der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
9) Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
Gültigkeit soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen
den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, welche von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen,
sind schriftlich zu verfassen / handschriftlich hinzuzufügen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen
betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Aufarbeitungsfirma.
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