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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1) Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen,
Smart repair sowie Dellenentfernung von / an
Kraftfahrzeugen aller Art. Die angebotenen Leistungen werden nur zu den
jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Fahrzeugaufarbeitung erbracht.
2) Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis
beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge / Terminarbeiten müssen vom Kunden als solche
deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet
sich nach der Auftragslage der Aufarbeitungsfirma.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden
im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.
Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der durchzuführenden
Arbeiten eine schriftliche
Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
3) Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) getroffene Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu
dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei
Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer Seite der
Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine
Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
4) Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie
diese auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung
möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung
schriftlich / handschriftlich vermerkt werden.
c) Alle angegebenen Preise sind netto zuzüglich der zur Zeit gesetzlich
geltenden Umsatzsteuer.
d) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt
im Betrieb der Aufarbeitungsfirma, wenn nicht
anders vereinbart. Bei Abnahmeverzug kann die Aufarbeitungsfirma die ortsübliche
Aufbewahrungsgebühr in Rechnung stellen. Der Auftragsgegenstand kann
nach ermessen der Aufarbeitungsfirma auch anderweitig aufbewahrt werden.
Entstandene
Kosten und / oder daraus entstehende Gefahren der Aufbewahrung gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
e) Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt sofort bei Abholung
des Auftragsgegenstandes in Barzahlung. Eine
transparente Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gehört zu jedem
erteilten Auftrag. Es wird kein anderes
Zahlungsmittel akzeptiert. Ausnahmefall ist die Rechnungslegung bei Autohäusern.
5) Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit gelten
gemacht werden. Nicht Tage oder Wochen später.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig
bei der Fahrzeugaufarbeitung durch die
Aufarbeitungsfirma liegt.
c) Bei einer berechtigten Reklamation hat die Aufarbeitungsfirma für
einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen /
Nachbesserungsarbeiten durchzuführen.
6) Haftung und Garantie
a) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt die volle Haftung für Schäden,
die durch ihre Arbeit am Aufarbeitungsgegenstand
verursacht werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufarbeitung
an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und
durch die Fahrzeugaufarbeitung an diesem Fahrzeug vergrößert
wurden, werden nicht übernommen. Die Mitarbeiter der
Aufarbeitungsfirma machen dem Auftraggeber vor Beginn ihrer Arbeit auf
bereits vorhandene Schäden aufmerksam, welche
der Auftraggeber schriftlich zu bestätigen hat.
c) Die Aufarbeitungsfirma übernimmt keine Garantie für den Erfolg
der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn
der Zustand des Kraftfahrzeug schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln
läßt. Über diesen Umstand wird der
Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung sowie einwandfreier
Ölabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt
die Aufarbeitungsfirma keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur
Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Auftraggeber jegliche
einwandfreie Abdichtung im Motorraum an seinem
Kraftfahrzeug. Der Auftraggeber ist voll verantwortlich für die Verkehrstüchtigkeit
seines KFZ, z.B. bei tiefergelegten
Fahrwerken, Funktionsfähigkeit der Feststellbremse
etc.
e) Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.) als
auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung und jeglicher
Garantie ausgeschlossen. Nach einer von uns durchgeführten Lackierung
darf die reparierte Stelle 24 Stunden nicht
gewaschen werden, weder von Hand noch in Waschanlagen sowie mit Hochdruck-
und Dampfreinigern. Alle von uns
verwendeten Lacke sind lufttrocknend und werden nicht eingebrannt.Wir
übernehmen keine Garantie bei fehlerhaftem
Gebrauch von Hochdruck- und Dampfreinigern, sowie in Bürstenwaschanlagen
und im / mit Gebrauch von Löse- und
scharfen Reinigungsmitteln. Keine Garantie bei auftretenden Schäden,
welche an vorher durch Dritte Personen erbrachten,
nachlackierten und / oder angespachtelten Karosserie- und Anbauteilenteilen
insbesonders Baumarkt- und Auktionshaus
Tuningartikeln auftreten.
f) Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben
werden. Dies ist zeitlich unabhängig. Durch
technische Umstände können geringe Farbabweichungen in Ton oder
Helligkeiten bei lackierarbeiten auftreten. Durch
Umwelteinflüsse und Herstellerverfahren können Farbabweichungen
geringfügig nicht ausgeschlossen werden.
g) Für folgende Sachverhalte wird ausdrücklich keine Haftung
übernommen:
Für lose Gegenstände, sowie persönliche Gegenstände
im Fahrzeug. Lackschäden, welche aus bereits vor der Reparatur
vorhandenen Haarrissen in Dellen oder anderen Anbauteilen resultieren.
Wir haften nicht bei Beschädigungen an Material
sowie Lackierung von unsachgemäss angebauten Zusatzteilen und oder
nicht serienmässigen Anbauteilen wie z.B. Front- und
Heckspoiler, Dachboxen, Kotflügelverbreiterungen, Musikanlagen, Spielekonsolen,
Navigationsgeräten, Telefon- und
Freisprecheinrichtungen, Flachbildschirmen, Beleuchtungseinrichtungen,
Rückfahrkamera, Einparkhilfen, Spiegel,
Lackschutzfolien auf lackiertem Kunststoff
etc.
7) Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Auftragsgegenstand des Auftraggebers aufgenommen
werden kann, sind verschiedene Formulare
gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen eine Auftragsbestätigung
sowie eine spezielle Schadensanzeige. Diese dienen
der rechtlichen Absicherung der Aufarbeitungsfirma.
b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare, bestätigt der Auftraggeber
ihre Richtigkeit und akzeptiert die hier aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung
vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
8) Preise / Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges
vor Beginn der Reinigung / Pflege. Wir wissen nicht was für ein Auto
Sie fahren. PKW, Mini-Van, Geländewagen oder Grossraumlimousiene.
Fahren Sie einen Neuwagen
oder einen Gebrauchtwagen, evtl einen Young- oder Oldtimer. Haben Sie
ein Raucher-, Hunde-, oder Baustellenfahrzeug. Ist
Ihr Fahrzeug das Letzte mal vor
Jahren, oder vor 10 Monaten gereinigt
worden. Ist der Lack rauh wie Schleifpapier, oder
glatt wie eine Spiegelfläche. Die angegebenen Preise sind also lediglich
eine Orientierung und beziehen sich auf
normalverschmutzte PKW. Bei der Besichtigung Ihres Fahrzeuges besprechen
wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen
Arbeiten und Sie erhalten von uns einen genauen Kostenvoranschlag. Somit
gibt es keine Überraschung. Sollten
Karosserieeile an Ihrem Fahrzeug lackiert werden müssen erhalten
Sie für diese Lackierung von uns auch einen
Kostenvoranschlag.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen, wie Printmedien oder im WWW,
der Aufarbeitungsfirma dienen lediglich zur
Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen
abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar
vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der
Auftragsbestätigung schriftlich / handschriftlich vermerkt.
Mündliche Vereinbarungen, auch nachträglich getroffen, sind
nicht Bestandteil des Auftrages.
d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie
gelten für die Dauer von sechs Monaten.
Pauschalpreisregelungen können ohne Angaben von Gründen von
einer der beiden Parteien aufgekündigt werden.
e) Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf
der Auftragsbestätigung bzw. der
Pauschalpreisvereinbarung.
9) Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
Gültigkeit soweit keine anderweitige schriftliche
Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, welche von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen,
sind schriftlich zu verfassen /
handschriftlich hinzuzufügen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen
betreffen, nehmen
keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Aufarbeitungsfirma.
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